Sozialhilfe
Kosten von medizinischen Notfällen geltend machen
Beschreibung
Zur Übernahme von geleisteten Kosten im Zusammenhang mit einem Notfall durch den Kanton
Basel-Landschaft bedarf es des Nachweises des Vorliegens eines Notfalls, des Aufenthalts im
Kanton Basel-Landschaft, ein unterzeichnetes Gesuch sowie der Bedürftigkeit der betroffenen Person (Uneinbringlichkeit der Forderung).
Kosten
Keine
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich
Weitere Infos
Kontakt
Kantonales Sozialamt
Abteilung Sozialhilfe - Asyl
sozialhilfe@bl.ch
T +41 61 552 60 05
Webseite
Abteilung Sozialhilfe - Asyl
Rheinstrasse 22
4410 Liestal
sozialhilfe@bl.ch
T +41 61 552 60 05
Webseite
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr