Sozialhilfe

Kosten von medizinischen Notfällen geltend machen


Beschreibung

Zur Übernahme von geleisteten Kosten im Zusammenhang mit einem Notfall durch den Kanton
Basel-Landschaft bedarf es des Nachweises des Vorliegens eines Notfalls, des Aufenthalts im
Kanton Basel-Landschaft, ein unterzeichnetes Gesuch sowie der Bedürftigkeit der betroffenen Person (Uneinbringlichkeit der Forderung).

Kosten

Keine

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich

Weitere Infos

Kontakt

Kantonales Sozialamt
Abteilung Sozialhilfe - Asyl

Rheinstrasse 22
4410 Liestal




T +41 61 552 60 05
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr