Asylwesen

Risikofälle an das kantonale Sozialamt melden


Beschreibung

Die Gemeinden melden dem kantonalen Sozialamt Risikofälle. Als besondere Fälle gelten Personen, die nach den Kriterien vom Bund als "Medizinalfall" gemäss Art. 99a Abs. 3 Bst. F AsylG eingestuft werden; Personen die einem Heim untergebracht werden müssen; ehemalige unbegleitete minderjährige Asylsuchende mit besonderen Betreuungsbedarf bis zum Abschluss der Erstausbildung jedoch höchstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr; unbegleitete minderjährige Asylsuchende, die vollumfänglich durch die Gemeinde betreut werden und sich nicht in durch den Kanton mitfinanzierten Strukturen befinden.

Direkter Kontakt: koordinationsstelle@bl.ch

Kosten

Keine

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich

Weitere Infos

Kontakt

Kantonales Sozialamt
Abteilung Sozialhilfe - Asyl

Rheinstrasse 22
4410 Liestal




T +41 61 552 60 05
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr