Asylwesen
Risikofälle an das kantonale Sozialamt melden
Beschreibung
Die Gemeinden melden dem kantonalen Sozialamt Risikofälle. Als besondere Fälle gelten Personen, die nach den Kriterien vom Bund als "Medizinalfall" gemäss Art. 99a Abs. 3 Bst. F AsylG eingestuft werden; Personen die einem Heim untergebracht werden müssen; ehemalige unbegleitete minderjährige Asylsuchende mit besonderen Betreuungsbedarf bis zum Abschluss der Erstausbildung jedoch höchstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr; unbegleitete minderjährige Asylsuchende, die vollumfänglich durch die Gemeinde betreut werden und sich nicht in durch den Kanton mitfinanzierten Strukturen befinden.
Direkter Kontakt: koordinationsstelle@bl.ch
Kosten
Keine
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich
Weitere Infos
Kontakt
Abteilung Sozialhilfe - Asyl
Rheinstrasse 22
4410 Liestal
sozialhilfe@bl.ch
T +41 61 552 60 05
Webseite
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr