Beantragung Sockelbeitrag frühe Sprachförderung
Beantragung Sockelbeitrag frühe Sprachförderung
Beschreibung
Der Kanton, resp. die Koordinationsstelle frühe Sprachförderung des Fachbereichs Familien steht den Gemeinden und Leistungserbringenden früher Sprachförderung für administrative und organisatorische Fragen rund um die Umsetzung und Anwendung des Gesetzes, die Einführung eines Sprachförderobligatoriums und die Anerkennung von qualifizierten Sprachförderangeboten zur Verfügung.
Der Kanton unterstützt anerkannte Leistungserbringende früher Sprachförderung (Spielgruppen und KITAs) in Form eines Sockelbeitrags. Der Sockelbeitrag dient den Leistungserbringenden dazu, Aufwände für die Professionalisierung von Angeboten früher Sprachförderung gemäss fachlichen Standards zu kompensieren. Die Höhe des Sockelbeitrags beträgt CHF 1'000.- pro Jahr und Trägerschaft.
Erforderliche Dokumente
schriftliche Bestätigung (Antragsformular unterzeichnet / E-Mail) oder Kopie der Verfügung Ihrer Gemeinde
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
10 Arbeitstage
Gesetzliche Grundlagen
§ 4 SGS 116 - Gesetz über die frühe Sprachförderung (GfS) https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/116
Weitere Infos
Kontakt
Fachbereich Familien
Amtshausgasse 7
4410 Liestal
familien@bl.ch
T +41 61 552 51 11
Webseite