Beantragung Sockelbeitrag frühe Sprachförderung

Beantragung Sockelbeitrag frühe Sprachförderung


Beschreibung

Der Kanton, resp. die Koordinationsstelle frühe Sprachförderung des Fachbereichs Familien steht den Gemeinden und Leistungserbringenden früher Sprachförderung für administrative und organisatorische Fragen rund um die Umsetzung und Anwendung des Gesetzes, die Einführung eines Sprachförderobligatoriums und die Anerkennung von qualifizierten Sprachförderangeboten zur Verfügung.

Der Kanton unterstützt anerkannte Leistungserbringende früher Sprachförderung (Spielgruppen und KITAs) in Form eines Sockelbeitrags. Der Sockelbeitrag dient den Leistungserbringenden dazu, Aufwände für die Professionalisierung von Angeboten früher Sprachförderung gemäss fachlichen Standards zu kompensieren. Die Höhe des Sockelbeitrags beträgt CHF 1'000.- pro Jahr und Trägerschaft.

Erforderliche Dokumente

schriftliche Bestätigung (Antragsformular unterzeichnet / E-Mail) oder Kopie der Verfügung Ihrer Gemeinde

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

10 Arbeitstage

Gesetzliche Grundlagen

§ 4 SGS 116 - Gesetz über die frühe Sprachförderung (GfS) https://bl.clex.ch/app/de/texts_of_law/116

Weitere Infos

Kontakt

Generalsekretariat Sicherheitsdirektion
Fachbereich Familien

Amtshausgasse 7
4410 Liestal




T +41 61 552 51 11
Webseite