Sozialhilferechtliche Integration

Gesuch um Anerkennung von Integrationsmassnahmen einreichen


Beschreibung

Das Kantonale Sozialamt führt eine Internetplattform mit anerkannten Integrationsmassnahmen. Die Internetplattform soll Sozialhilfebehörden und sozialen Diensten einen Überblick über Organisationen und Angebote sowie Informationen zu Inhalten, Zielgruppen und Kosten der Integrationsmassnahmen geben. Die Anerkennung ist die Voraussetzung, dass der Kanton sich an den Kosten beteiligt. Interessierte Anbietende, welche die Anforderungen gemäss Grundlagendokument erfüllen, können jeweils im Januar und Juli ein Anerkennungsgesuch einreichen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

- Finanzierungsplan, Gesamtkonzept, Zertifizierung und Leitbild der Organisation
- Programmkonzept
- Programmbeschrieb für die Veröffentlichung
- Strafregisterauszüge der verantwortlichen Personen
- Aus- und Weiterbildungszertifikate sowie Lebenslauf der verantwortlichen Personen

Erforderliche Dokumente

Siehe oben

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

Jeweils 1-2 Monate nach Eingabe im Januar oder Juli

Gesetzliche Grundlagen

https://bl-api.webcloud7.ch/politik-und-behorden/direktionen/finanz-und-kirchendirektion/sozialamt/integrationsmassnahmen/anerkennungsverfahren/anerkennungsverfahren/grundlagendokument_anerkennungsverfahren_januar-2024.pdf

Weitere Infos

Kontakt

Kantonales Sozialamt

Gestadeckplatz 8
Postfach 640
4410 Liestal


T +41 61 552 60 05
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr