Einarbeitungszuschuss
Einarbeitungszuschuss beantragen
Beschreibung
Die Arbeitslosenversicherung kann das Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses, welches Ihre Arbeitslosigkeit ganz beendet, mit Einarbeitungszuschüssen (EAZ) unterstützen.
Wenn Ihre Anstellung für den neuen Arbeitgeber mit einem ausserordentlichen, betriebsunüblichen Einarbeitungsaufwand verbunden ist, können EAZ an den Arbeitgeber als Reduktion der Lohnkosten für seine Aufwendungen ausgerichtet werden. Der EAZ entspricht durchschnittlich 40% des Bruttolohnes während längstens 6 Monaten. In begründeten Ausnahmefällen kann die Einarbeitungszeit auf längstens 12 Monate ausgedehnt werden.
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
In der Regel max. 15 Arbeitstage bei Vorliegen aller Unterlagen und Informationen
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Arbeitsmarktliche Massnahmen
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln
ema-amm@bl.ch
T +41 61 552 06 48
Webseite
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 14.00 bis 16.30 Uhr