Einarbeitungszuschuss

Einarbeitungszuschuss beantragen


Beschreibung

Die Arbeitslosenversicherung kann das Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses, welches Ihre Arbeitslosigkeit ganz beendet, mit Einarbeitungszuschüssen (EAZ) unterstützen.
Wenn Ihre Anstellung für den neuen Arbeitgeber mit einem ausserordentlichen, betriebsunüblichen Einarbeitungsaufwand verbunden ist, können EAZ an den Arbeitgeber als Reduktion der Lohnkosten für seine Aufwendungen ausgerichtet werden. Der EAZ entspricht durchschnittlich 40% des Bruttolohnes während längstens 6 Monaten. In begründeten Ausnahmefällen kann die Einarbeitungszeit auf längstens 12 Monate ausgedehnt werden.

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

In der Regel max. 15 Arbeitstage bei Vorliegen aller Unterlagen und Informationen

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Arbeitsmarktliche Massnahmen

Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln




T +41 61 552 06 48
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 14.00 bis 16.30 Uhr