Meldepflicht Militär / Zivilschutz
Einsatz zugunsten der Gemeinschaft (EzG) - nationale Ebene
Beschreibung
Die Zivilschutzverordnung definiert in Artikel 46 die Voraussetzungen für Gemeinschaftseinsätze. Leistungen können erbracht werden, wenn:
- die Gesuchstellerinnen oder Gesuchsteller ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht bewältigen können und der Einsatz von öffentlichem Interesse ist;
- der Gemeinschaftseinsatz mit dem Zweck und den Aufgaben des Zivilschutzes übereinstimmt und der Anwendung des erworbenen Wissens und Könnens dient;
- der Gemeinschaftseinsatz private Unternehmen nicht übermässig konkurrenziert; und
- das Vorhaben nicht überwiegend der Gewinnerzielung dient.
Gesuche für Gemeinschaftseinsätze sind grundsätzlich ein Jahr vor Beginn des Einsatzes einzureichen.
Erforderliche Dokumente
- siehe Formular
Kosten
- siehe Zivilschutzverordnung und Link zu weiteren Infos
Bearbeitungszeit
Gesuche für Gemeinschaftseinsätze sind grundsätzlich ein Jahr vor Beginn des Einsatzes einzureichen, danach ca. 10 Arbeitstage.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz
- Verordnung über den Zivilschutz/www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/887/de)
Weitere Infos
Kontakt
Personelles Armee und Bevölkerungschutz (Meldepflicht, Schiesspflicht)
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
kreiskommando@bl.ch
T +41 61 552 72 10
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Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr / 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr