Meldepflicht Militär / Zivilschutz

Einsatz zugunsten der Gemeinschaft (EzG) - kantonale, regionale und kommunale Ebene


Beschreibung

Die Zivilschutzverordnung definiert in Artikel 46 die Voraussetzungen für Gemeinschaftseinsätze. Leistungen können erbracht werden, wenn:
- die Gesuchstellerinnen oder Gesuchsteller ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht bewältigen können und der Einsatz von öffentlichem Interesse ist;
- der Gemeinschaftseinsatz mit dem Zweck und den Aufgaben des Zivilschutzes übereinstimmt und der Anwendung des erworbenen Wissens und Könnens dient;
- der Gemeinschaftseinsatz private Unternehmen nicht übermässig konkurrenziert; und
- das Vorhaben nicht überwiegend der Gewinnerzielung dient.
Gesuche für Gemeinschaftseinsätze sind grundsätzlich ein Jahr vor Beginn des Einsatzes einzureichen.

Erforderliche Dokumente

  • siehe Formular

Kosten

  • siehe Zivilschutzverordnung und Link zu weiteren Infos

Bearbeitungszeit

Gesuche für Gemeinschaftseinsätze sind grundsätzlich ein Jahr vor Beginn des Einsatzes einzureichen, danach ca. 10 Arbeitstage.

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Personelles Armee und Bevölkerungschutz (Meldepflicht, Schiesspflicht)

Oristalstrasse 100
4410 Liestal




T +41 61 552 72 10
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Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr / 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr