Leumundsprüfung

Meldeformular Leumundsprüfung für jährliche Prüfung


Beschreibung

Das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) ist als kantonale Aufsichtsbehörde von Kindertagesstätten, schulergänzenden Betreuungsangeboten, Heimen der Kinder- und Jugendhilfe und Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege basierend auf der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) dazu verpflichtet, bei allen Mitarbeitenden eine Leumundsprüfung durchzuführen. In diesem Zusammenhang muss die Einrichtung dem AKJB alle Neuanstellungen melden und jährlich ein Verzeichnis aller Mitarbeitenden einreichen. Die Meldung ist jährlich per vom AKJB vorgegebenen Stichtag an strafregister.akjb@bl.ch (falls vorhanden mit IncaMail, Option «Vertraulich senden») zu senden.

Erforderliche Dokumente

Bei Grenzgänger/innen und zuvor im Ausland wohnhaften Personen Strafregisterauszug des Landes mitschicken.

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

10 Arbeitstage

Gesetzliche Grundlagen

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1977/1931_1931_1931/de

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
Leumundsprüfung

Ergolzstrasse 3
4414 Füllinsdorf




T +41 61 552 96 15
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