Leumundsprüfung
Meldeformular Leumundsprüfung für Neuanstellungen inkl. Neueröffnungen (neue Einrichtungen)
Beschreibung
Das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) ist als kantonale Aufsichtsbehörde von Kindertagesstätten, schulergänzenden Betreuungsangeboten, Heimen der Kinder- und Jugendhilfe und Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege basierend auf der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) dazu verpflichtet, bei allen Mitarbeitenden eine Leumundsprüfung durchzuführen. In diesem Zusammenhang muss die Einrichtung dem AKJB alle Neuanstellungen melden und jährlich ein Verzeichnis aller Mitarbeitenden einreichen. Die Meldung muss innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Anstellungsentscheid an strafregister.akjb@bl.ch (falls vorhanden mit IncaMail, Option «Vertraulich senden») erfolgen.
Erforderliche Dokumente
Bei Grenzgänger/innen und zuvor im Ausland wohnhaften Personen Strafregisterauszug des Landes mitschicken.
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
10 Arbeitstage
Gesetzliche Grundlagen
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1977/1931_1931_1931/de
Weitere Infos
Kontakt
Leumundsprüfung
Ergolzstrasse 3
4414 Füllinsdorf
strafregister.akjb@bl.ch
T +41 61 552 96 15
Webseite