Online-Formular Wärmepumpen
Wärmepumpen melden
Beschreibung
Wärmepumpen bis zu einer Grösse von maximal 2m3 Volumen sind grundsätzlich baubewilligungsfrei aber bei der Baubewilligungsbehörde mindestens 30 Tage vor der geplanten Installation meldepflichtig (§ 94 Abs. 1 lit. j Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz, RBV). Benutzen Sie dieses Online-Formular für die Meldung. Eine Baubewilligungspflicht besteht allerdings für Wärmepumpen in Kern-, Orts- und Denkmalschutzzonen sowie an Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung (A-Objekte) oder die unmittelbar in der Umgebung eines geschützten Kulturdenkmals aufgestellt werden sollen. Unter der unmittelbaren Umgebung versteht man die direkt an das Grundstück des Kulturdenkmals angrenzenden Nachbarparzellen (§ 9 Denkmal- und Heimatschutzgesetz, SGS 791). Alle Wärmepumpen, die aufgrund ihres Standortes oder ihrer Abmessungen unter die Baubewilligungspflicht fallen, sind unter eBaugesuch oder mit einem Baugesuch in Papierform zu beantragen.
Erforderliche Dokumente
- Situationsplan: Bitte legen Sie einen einfachen Situationsplan mit dem eingezeichneten Standort der Wärmepumpe bei (Handzeichnung reicht, ungefähre Nordrichtung angeben, Abmessungen und Abstände.
- Lärmschutznachweis: https://www.fws.ch/laermschutznachweis/
- Schriftliche Zustimmung: Bitte legen Sie die schriftliche Zustimmung des Strasseneigentümers oder des benachbarten Grundeigentümers/der benachbarten Grundeigentümerin bei, sofern der Mindestabstand von 2 m zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten oder die Wärmepumpe zwischen der Bau- und Strassenlinie einer Strasse erstellt werden soll.
Kosten
kostenfrei
Bearbeitungszeit
< 30 Tage
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Auskunftszeiten
Schalter:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
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