Online-Formular Solaranlagen
Solaranlage melden
Beschreibung
Gemäss § 104b Abs. 1 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) sind Solaranlagen grundsätzlich bewilligungsfrei aber meldepflichtig. Die Meldung hat mindestens 30 Tage vor der geplanten Installation zu Handen der Baubewilligungsbehörde zu erfolgen (§ 94a Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz). Das online-Meldeformular vereinfacht den Meldeprozess.
Beachten Sie: Eine Baubewilligungspflicht besteht allerdings für Solar- und Photovoltaikanlagen in Kern-, Orts- und Denkmalschutzzonen sowie auf Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung (A-Objekte).
In Kernzonen, in Ortsbildschutzzonen oder in Denkmalschutzzonen können Solar- und Photovoltaikanlagen bewilligt werden, wenn sie auf Dächern genügend angepasst sind, während Solaranlagen auf Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung bewilligungsfähig sind, wenn sie solche Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen (siehe Merkblatt Ortsbildpflege, Amt für Raumplanung).
Erforderliche Dokumente
Bitte legen Sie einen einfachen Situationsplan mit dem eingezeichneten Standort der Solaranlage bei (Handzeichnung reicht, ungefähre Nordrichtung angeben, Abmessungen und Abstände vermasst).
Kosten
kostenfrei
Bearbeitungszeit
< 30 Tage
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Auskunftszeiten
Schalter:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Telefon:
Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr