Zivilstandsbeurkundung
Umwandlung Eingetragene Partnerschaft
Beschreibung
Seit dem 1. Juli 2022 ist es in der Schweiz nicht mehr möglich, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Gleichgeschlechtigen Paaren steht seither einzig die Ehe offen. Die vor dem 1. Juli 2022 begründeten eingetragenen Partnerschaften bleiben ohne weiteres bestehen. Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft verbunden sind, können, wenn sie dies wünschen, ihre Verbindung durch eine gemeinsame Erklärung bei einem Schweizer Zivilstandsamt ihrer Wahl in eine Ehe umwandeln. Zu diesem Zweck ist das Formular "Dokumente für die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe" ausgefüllt beim Zivilstandsamt einzureichen.
Formular zur Anforderung einer Liste, welche Unterlagen für die Umwandlung einer Eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe notwendig sind.
Erforderliche Dokumente
Siehe Dokumente für die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe
Kosten
Siehe Gebührenreglement
Bearbeitungszeit
Siehe Dokumente für die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe
Weitere Infos
Kontakt
Zivilstandsamt
Kirchgasse 5
Postfach
4144 Arlesheim
zivilstandsamt@bl.ch
T +41 61 552 42 00
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Montag und Freitag 9.00-12.00 und 14.00-16.00, Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00, Mittwoch 09.00-12.00 und 14.00-17.00