Zivilstandsbeurkundung

Umwandlung Eingetragene Partnerschaft


Beschreibung

Seit dem 1. Juli 2022 ist es in der Schweiz nicht mehr möglich, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Gleichgeschlechtigen Paaren steht seither einzig die Ehe offen. Die vor dem 1. Juli 2022 begründeten eingetragenen Partnerschaften bleiben ohne weiteres bestehen. Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft verbunden sind, können, wenn sie dies wünschen, ihre Verbindung durch eine gemeinsame Erklärung bei einem Schweizer Zivilstandsamt ihrer Wahl in eine Ehe umwandeln. Zu diesem Zweck ist das Formular "Dokumente für die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe" ausgefüllt beim Zivilstandsamt einzureichen.
Formular zur Anforderung einer Liste, welche Unterlagen für die Umwandlung einer Eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe notwendig sind.

Erforderliche Dokumente

Siehe Dokumente für die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe

Kosten

Siehe Gebührenreglement

Bearbeitungszeit

Siehe Dokumente für die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe

Weitere Infos

Kontakt

Zivilrechtsverwaltung
Zivilstandsamt

Kirchgasse 5
Postfach
4144 Arlesheim




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