Zivilstandsbeurkundung
Geschlechtsänderung
Beschreibung
Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihren Geschlechtseintrag und Ihren Vornamen mit einer Erklärung beim Zivilstandsamt ändern. Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen und zum Vorgehen:
Die Änderung des eingetragenen Geschlechts- und Vornamens mit einer Erklärung beim Zivilstandsamt ist ab dem 01. Januar 2022 möglich.
Erforderliche Dokumente
Voraussetzungen
In den folgenden Fällen können Sie eigenständig eine Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens abgeben: • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Schweiz ODER Ihr Wohnsitz liegt im Ausland und Sie haben die schweizerische Staatsbürgerschaft. • Sie sind mindestens 16 Jahre alt und urteilsfähig. • Sie sind innerlich fest davon überzeugt, nicht dem Geschlecht anzugehören, das bisher im Personenstandsregister eingetragen ist. • Sie wollen den Eintrag Ihres Geschlechts von männlich auf weiblich oder umgekehrt ändern. Änderungen auf ein drittes oder auf gar kein Geschlecht sind nicht möglich. Sie können die Änderung ohne vorgängige medizinische Untersuchung oder andere Vorbedingungen beim Zivilstandsamt Ihrer Wahl erklären.
Kinder unter 16 Jahre und Personen unter Vormundschaft oder umfassender Beistandschaft
Wenn Sie jünger als 16 Jahre oder unter Vormundschaft oder umfassender Beistandschaft stehen, brauchen Sie die Zustimmung Ihrer gesetzlichen Vertretung. Das sind Ihre beiden sorgeberechtigten Elternteile, Ihre Vormundin bzw. Ihr Vormund oder Ihre Beiständin bzw. Ihr Beistand. Ihre gesetzliche Vertretung muss persönlich mit Ihnen zum Termin beim Zivilstandsamt erscheinen.
Kosten
Die Gebühren sind im Anhang 1 der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZstGV / SR 172.042.110) geregelt.
Bearbeitungszeit
ca. 14 Arbeitstage, resp. je nach Fall
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Zivilstandsamt
Kirchgasse 5
Postfach
4144 Arlesheim
zivilstandsamt@bl.ch
T +41 61 552 42 00
Webseite
Auskunftszeiten
Schalteröffnungen
Montag/Dienstag/Donnerstag/Freitag 14.00-16.00, Mittwoch 09.00-17.00
Telefonzeiten
Montag und Freitag 9.00-12.00 und 14.00-16.00, Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00, Mittwoch 09.00-12.00 und 14.00-17.00