Pfändungen und Pfandverwertung

Betreibung: Revision Existenzminimumberechnung (Lohnpfändung)


Beschreibung

Kunden die eine Revision Ihrer Lohnpfändung wünschen, können dies online beantragen, die jeweilige Änderung wählen und mittels Dateien-Upload belegen. Das Betreibungsamt prüft die Daten und verfügt allenfalls neu.

Erforderliche Dokumente

Pfändungsgruppennummer und persönliche Daten sowie Revisionsbelege

Kosten

Keine

Bearbeitungszeit

3 Arbeitstage

Gesetzliche Grundlagen

[Art. 89ff. Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG / SR 281.1)] (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/11/529_488_529/de#art_89) [Art. 93 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG / SR 281.1] (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/11/529_488_529/de#art_93)

Registrierqualität

Selbstdeklariert

Authentifizierungsqualität

Weitere Infos

Kontakt

Zivilrechtsverwaltung
Betreibungs- und Konkursamt

Eichenweg 12
Postfach
4410 Liestal




T +41 61 552 46 00
Webseite

Auskunftszeiten

Schalter
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
14.00-16.00 Uhr

Mittwoch
09.00-17.00 Uhr (durchgehend)

Telefon

Montag und Freitag
9.00-12.00 und 14.00-16.00

Dienstag und Donnerstag
14.00-16.00

Mittwoch
09.00-12.00 und 14.00-17.00