Grundbuchführung

Grundbuch-Eigentümerdaten im Internet sperren lassen


Beschreibung

Die grafische Oberfläche des kantonalen Geoportals «Geoview» bietet eine Plattform, wo Abfragen direkt von der Ortskarte, aber auch via Suche nach Adresse möglich ist. Ersichtlich sind die Namen der Eigentümerschaft und deren aktuelle Adresse, soweit diese bekannt ist. Obwohl ein offenes System, ist es gegen Serienabfragen geschützt um Missbräuchen vorzubeugen.

Eigentümerinnen und Eigentümer können mit einem schriftlichen Antrag beim Grundbuchamt die Sichtbarkeit ihrer Daten für Internetabfragen sperren lassen. Die gesetzliche Grundlage für die öffentliche Datenabfrage im Internet gibt das Bundesrecht im Zivilgesetzbuch (Art. 970) und in der Grundbuchverordnung (Art. 27). Dort sind die Zulässigkeit und der Umfang der Abfragemöglichkeiten streng reglementiert.

Erforderliche Dokumente

Antragsformular

Kosten

Kostenlos

Bearbeitungszeit

3-5 Arbeitstage

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Zivilrechtsverwaltung
Grundbuchamt

Domplatz 9
Postfach
4144 Arlesheim




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