Grundbuchführung
Grundbuch-Eigentümerdaten im Internet sperren lassen
Beschreibung
Die grafische Oberfläche des kantonalen Geoportals «Geoview» bietet eine Plattform, wo Abfragen direkt von der Ortskarte, aber auch via Suche nach Adresse möglich ist. Ersichtlich sind die Namen der Eigentümerschaft und deren aktuelle Adresse, soweit diese bekannt ist. Obwohl ein offenes System, ist es gegen Serienabfragen geschützt um Missbräuchen vorzubeugen.
Eigentümerinnen und Eigentümer können mit einem schriftlichen Antrag beim Grundbuchamt die Sichtbarkeit ihrer Daten für Internetabfragen sperren lassen. Die gesetzliche Grundlage für die öffentliche Datenabfrage im Internet gibt das Bundesrecht im Zivilgesetzbuch (Art. 970) und in der Grundbuchverordnung (Art. 27). Dort sind die Zulässigkeit und der Umfang der Abfragemöglichkeiten streng reglementiert.
Erforderliche Dokumente
Antragsformular
Kosten
Kostenlos
Bearbeitungszeit
3-5 Arbeitstage
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Grundbuchamt
Domplatz 9
Postfach
4144 Arlesheim
grundbuchamt@bl.ch
T +41 61 552 45 40
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