Grundbuchführung

Eigentümerinformation abfragen


Beschreibung

Unter GeoView BL ist es über die «Eigentumsauskunft» möglich, die Eigentümer/-innen eines Grundstücks abzufragen. Der Dienst steht frei zur Verfügung.

Das bestehende Grundbuchinformationssystem «TERINTRA» soll durch das neue System «Terravis» abgelöst werden. Dieses ist zwar bereits in Betrieb, jedoch ist dort kein öffentlicher Zugriff auf Eigentumsinformationen möglich. Um eine öffentliche Abfrage der Grundeigentümerinformation ohne Interessennachweis gemäss Art. 27 Abs. 1-2 der Grundbuchverordnung (SR 211.432.1) zu ermöglichen, wird daher eine separate Lösung benötigt.

Direktionsübergreifendes Projekt "Eigentumsauskunft"
Zu diesem Zweck wurde vom Grundbuchamt und dem Amt für Geoinformation ein direktionsübergreifendes Projekt initialisiert, mit dem Ziel, eine moderne, performante und benutzerfreundliche Web-Anwendung für die öffentliche Abfrage von Eigentumsinformationen zu implementieren, die den rechtlichen Vorgaben genügt. Das Ergebnis dieses Projekts ist die neue kantonale «Eigentumsauskunft», die seit dem 10. November verfügbar ist. Aktuell sind dort Informationen zum

Eigentumsanteil,
der Eigentumsart,
dem Namen der Eigentümerin/des Eigentümers sowie
deren/dessen Adresse
ersichtlich. Die Adressdaten werden dabei täglich mit dem kantonalen Personenregister (ARBO) abgeglichen. Auch die Eigentumsinformationen sind jeweils tagesaktuell.

Schutz vor Serienabfragen
Eine der rechtlichen Vorgaben ist der Schutz vor Serienabfragen. Dadurch soll ein automatisiertes Abfragen von Adressen verhindert werden, so dass diese nicht im grossen Stil abgerufen werden können. Bei «TERINTRA» wurde dies durch eine Beschränkung von maximal zehn Abfragen innerhalb von 24 Stunden gelöst. Diese Beschränkung entfällt bei der neuen «Eigentumsauskunft», stattdessen muss vor jeder Abfrage ein Captcha gelöst werden.

Ergebnis: Eigentums- und Grundstücksinformationen
Das Ergebnis der Eigentumsabfrage wird den Eigentumsanteilen entsprechend hierarchisch dargestellt. Ergänzend sind auch die wesentlichen Grundstücksinformationen, wie E-GRID, Grundstücksnummer und Gemeinde, sowie eine Verlinkung zur entsprechenden Grundstücksauskunft enthalten. Weiterhin lassen sich die Informationen auch aufbereitet als PDF für den Download oder zum Drucken beziehen.

Aufruf
Die Eigentumsauskunft kann über GeoView BL aufgerufen werden. Dazu wird dort eine Info-Abfrage auf dem betroffenen Grundstück ausgeführt. In der Tabelle mit den Resultaten befindet sich dann in der Spalte «Eigentümer/-in» ein Link mit einem parametrisierten Aufruf der Eigentumsauskunft, so dass dort im Anschluss nur noch das Captcha gelöst werden muss.

Erforderliche Dokumente

Keine

Kosten

Keine

Bearbeitungszeit

Keine

Gesetzliche Grundlagen

[Art. 970 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB] (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a970) [Art. 26 Abs. 1 Bst. a Grundbuchverordnung] (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20111142/index.html#id-1-6)

Weitere Infos

Kontakt

Zivilrechtsverwaltung
Grundbuchamt

Domplatz 9
Postfach
4144 Arlesheim




T +41 61 552 45 40
Webseite

Auskunftszeiten

Schalteröffnungen
Montag/Dienstag/Donnerstag/Freitag 14.00-16.00,
Mittwoch 09.00-17.00

Telefonzeiten
Montag und Freitag 9.00-12.00 und 14.00-16.00,
Dienstag und Donnerstag 14.00-16.00,
Mittwoch 09.00-12.00 und 14.00-17.00