Verfahren Zivilkreisgericht Ost
Privatkonkurs (Insolvenz) beantragen (Zivilkreisgericht Ost)
Beschreibung
Gemäss Art. 191 SchKG kann jede Schuldnerin und jeder Schuldner sich beim zuständigen Gericht für zahlungsunfähig (insolvent) erklären und ohne vorausgehende Betreibung einen Konkurs über sich herbeiführen («Privatkonkurs»). Das Gericht eröffnet den Konkurs, wenn keine Aussicht auf eine Schuldenbereinigung nach Art. 333 ff. SchKG besteht (Art. 191 Abs. 2 SchKG).
Die gesuchstellende Partei hat zu erläutern, welches die Gründe für die Insolvenz sind. Zudem hat sie im Gesuch darzulegen, weshalb keine Hoffnung auf Sanierung innert nützlicher Frist besteht, indem sie bspw. die Höhe der Gesamtverschuldung beziffert und dokumentiert (Auszug aus dem Betreibungsregister) sowie mit sachdienlichen Unterlagen über Einkommen, monatliche Verpflichtungen und allfälliges Vermögen das Fehlen einer vernünftigen Sanierungsrate glaubhaft macht.
Sinn und Zweck dieses Verfahrens ist ein wirtschaftlicher Neubeginn. Eine Aussicht auf Konkurseröffnung besteht, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner über einen längeren Zeitraum sich vergeblich um eine Sanierung bemüht hat oder wenn die Schulden derart hoch sind, dass eine Sanierung aussichtslos wäre. Das Gericht verwehrt demjenigen Schuldner oder derjenigen Schuldnerin hingegen die Konkurseröffnung, der oder die nicht einen wirtschaftlichen Neubeginn anstrebt, sondern völlig andere Zwecke verfolgt und sich das Gesuch deshalb als rechtsmissbräuchlich erweist.
Für das zivilkreisgerichtliche Verfahren sowie für die Kosten des Konkursamtes für die Durchführung des Konkurses hat die gesuchstellende Partei einen Kostenvorschuss von CHF 4'000.-- zu leisten. Wird dieser Vorschuss nicht geleistet, bleibt der gesuchstellenden Partei eine Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung zufolge Insolvenz ebenfalls verwehrt. Ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege besteht nicht.
Örtlich zuständig ist im Kanton Basel-Landschaft das Zivilkreisgericht, in dessen Zivilkreis der Schuldner oder die Schuldnerin seinen Wohnsitz oder Sitz hat (Gerichtskreise sind unter weiterführende Informationen einsehbar).
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