Verfahren Zivilkreisgericht Ost
Konkurseröffnung beantragen (Zivilkreisgericht Ost)
Beschreibung
Das Gesuch um Eröffnung des Konkurses über eine Betreibungsschuldnerin oder einen Betreibungsschuldner, welche/welcher der Konkursbetreibung unterliegt (Art. 39 f. SchKG), kann beim Konkursgericht in einer hängigen Betreibung nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung unter Vorlegung der Konkursandrohung und des Zahlungsbefehls, längstens nach Ablauf von 15 Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls an die Schuldnerschaft, gestellt werden (Art. 166 SchKG). Ist Rechtsvorschlag erhoben worden, so stehen die Fristen zwischen der Einleitung und der Erledigung eines dadurch veranlassten gerichtlichen Verfahrens still.
Zuständig ist im Kanton Basel-Landschaft das Zivilkreisgerichtspräsidium des Zivilkreisgerichts, in dessen Gerichtskreis der Schuldner oder die Schuldnerin seinen Wohnsitz oder Sitz hat (Art. 166 SchKG in Verbindung mit Art. 251 lit. a ZPO und § 3 Abs. 1 EG ZPO; Gerichtskreise sind gemäss Link unter weiterführende Informationen einsehbar).
Die Konkurseröffnung ist von der Leistung eines Kostenvorschusses durch die gesuchstellende Gläubigerschaft in Höhe von CHF 1'400.– für die Kosten des Konkursgerichts sowie die ersten Bemühungen des Konkursamtes abhängig.
Erforderliche Dokumente
Kosten
Gemäss Gebührenverordnung SchKG
Bearbeitungszeit
Keine Angaben
Gesetzliche Grundlagen
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