Verfahren Zivilkreisgericht Ost
Arbeitsstreitigkeit: Klage im vereinfachten Verfahren einleiten (Zivilkreisgericht Ost)
Beschreibung
Klagen aus Arbeitsstreitigkeiten können im vereinfachten Verfahren nach Art. 243 ff. ZPO mit Formular eingereicht werden (Schaltfläche Formular anklicken), sofern die eingeklagte Forderung den Betrag von CHF 30'000.– nicht übersteigt. Arbeitsrechtliche Ansprüche mit einem Streitwert von über CHF 30'000.– sind dagegen durch Klage im ordentlichen Verfahren einzuleiten, wobei die schriftliche Klagebegründung die inhaltlichen Anforderungen nach Art. 221 ZPO erfüllen muss.
Bevor ein Klageverfahren – im vereinfachten oder ordentlichen Verfahren – eingeleitet werden kann, ist zwingend ein sog. Schlichtungsverfahren zu durchlaufen (Art. 197 ff. ZPO; vgl. sep. Formular und dort enthaltene weiterführende Informationen), an dessen Ende bei Scheitern einer Einigung unter den Parteien oder nach Ablehnung eines Urteilsvorschlags durch die Schlichtungsbehörde eine Klagebewilligung ausgestellt wird. Mit der Klage aus einem Arbeitsverhältnis ist zwingend eine gültige Klagebewilligung einzureichen.
Das Klageverfahren in Arbeitsstreitigkeiten fällt im Kanton Basel-Landschaft in die sachliche Zuständigkeit der Zivilkreisgerichte. Örtlich zuständig ist im Kanton Basel-Landschaft das Zivilkreisgericht am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder an dem Ort, an dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gewöhnlich die Arbeit verrichtet (Art. 34 Abs. 1 ZPO; Gerichtskreise sind gemäss Link unter weiterführende Informationen einsehbar).
In Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von CHF 30'000.– werden keine Gerichtskosten gesprochen (Art. 113 ZPO). Allfällige Anwaltskosten sind in der Regel von derjenigen Partei zu tragen, die im Verfahren unterliegt.
Fehlen einer Partei die finanziellen Mittel zur Bezahlung einer Anwältin oder eines Anwalts, kann unentgeltliche Rechtspflege beantragt werden, sofern das Verfahren nicht als aussichtslos einzustufen ist (Art. 117 ZPO, vgl. sep. Formular).
Erforderliche Dokumente
Gemäss Formular
Kosten
Keine Gerichtskosten bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von CHF 30'000.–
Bearbeitungszeit
Keine Angaben
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
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