Berufsbewilligungen Gesundheitsberufe

Gesuch um Bewilligung zur befristeten Anstellung einer Assistentin oder eines Assistenten zur ärztlichen Weiterbildung


Beschreibung

Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung kann der Praxisinhaber eine Bewilligung zur befristeten Anstellung einer Assistentin oder eines Assistenten beantragen. Diese Bewilligung kann für höchstens zwei Jahre ausgestellt werden, wenn die Person über ein eidgenössisches oder eidgenössisch anerkanntes Diplom verfügt und die Tätigkeit der Erlangung eines Weiterbildungstitels dient. Die Tätigkeit dient nur dann der Erlangung eines Weiterbildungstitels, wenn die Praxis, in welcher die Assistentin oder der Assistent arbeitet, über eine Anerkennung als Weiterbildungsinstitution - zertifiziert durch das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) - verfügt.

Erforderliche Dokumente

siehe Antragsformular

Kosten

CHF 200.–

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen zwei bis vier Wochen bei vollständig eingereichten Gesuchen

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Gesundheit
Kantonsärztlicher Dienst

Bahnhofstrasse 5
4410 Liestal




T +41 61 552 59 24
Webseite