Berufsbewilligungen Gesundheitsberufe
Gesuch um Bewilligung zur befristeten Anstellung einer Assistentin oder eines Assistenten zur ärztlichen Weiterbildung
Beschreibung
Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung kann der Praxisinhaber eine Bewilligung zur befristeten Anstellung einer Assistentin oder eines Assistenten beantragen. Diese Bewilligung kann für höchstens zwei Jahre ausgestellt werden, wenn die Person über ein eidgenössisches oder eidgenössisch anerkanntes Diplom verfügt und die Tätigkeit der Erlangung eines Weiterbildungstitels dient. Die Tätigkeit dient nur dann der Erlangung eines Weiterbildungstitels, wenn die Praxis, in welcher die Assistentin oder der Assistent arbeitet, über eine Anerkennung als Weiterbildungsinstitution - zertifiziert durch das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) - verfügt.
Erforderliche Dokumente
siehe Antragsformular
Kosten
CHF 200.–
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen zwei bis vier Wochen bei vollständig eingereichten Gesuchen
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Kantonsärztlicher Dienst
Bahnhofstrasse 5
4410 Liestal
kantonsarzt@bl.ch
T +41 61 552 59 24
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