Gewässerschutzrechtliche Bewilligung nach §9 GschG beantragen

Bewilligung für die Behandlung von verschmutzten Abwasser aus der Siedlungsentwässerung


Beschreibung

Wer behandeltes Abwasser aus der Siedlungsentwässerung (Kläranlagen, Kleinkläranlagen, Mischwasseranlagen und Kanalisationen) in ein Gewässer einleiten möchte, benötigt dafür eine Bewilligung des AUE.

Erforderliche Dokumente

Gesuch für eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung, mit Plänen und Projektbeschrieb

Kosten

Gebührentarif, max. CHF 50'000.–

Bearbeitungszeit

10 Arbeitstage

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Umweltschutz und Energie
Ressort Wasser und Geologie

Rheinstrasse 29
4410 Liestal




T +41 61 552 51 11
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Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr