Gewässerschutzrechtliche Bewilligung nach §9 GschG beantragen
Bewilligung für die Behandlung von verschmutzten Abwasser aus der Siedlungsentwässerung
Beschreibung
Wer behandeltes Abwasser aus der Siedlungsentwässerung (Kläranlagen, Kleinkläranlagen, Mischwasseranlagen und Kanalisationen) in ein Gewässer einleiten möchte, benötigt dafür eine Bewilligung des AUE.
Erforderliche Dokumente
Gesuch für eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung, mit Plänen und Projektbeschrieb
Kosten
Gebührentarif, max. CHF 50'000.–
Bearbeitungszeit
10 Arbeitstage
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Ressort Wasser und Geologie
aue.umwelt@bl.ch
T +41 61 552 51 11
Webseite
Ressort Wasser und Geologie
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
aue.umwelt@bl.ch
T +41 61 552 51 11
Webseite
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr