Einfache Anfrage (ohne Publikation)
Baugesuch (ohne Publikation): Einfache Anfrage einreichen
Beschreibung
Vor Einreichung eines Baugesuches, kann auf schriftliches Gesuch der Bauherrschaft ein schriftlicher Bericht zu einzelnen Fragen öffentlich-rechtlicher Natur eines Bauvorhabens abgegeben werden.
Erforderliche Dokumente
Dem Gesuch sind die Unterlagen beizulegen, die zur Beurteilung erforderlich sind.
Kosten
Gemäss Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden § 10
Für umfangreiche Abklärungen und den schriftlichen Bericht zu einfachen Anfragen (§ 90 RBV2) kann die Bewilligungsbehörde folgende Gebührensätze erheben: a. eine Grundgebühr von: 255 Fr.
b. pro Sachfrage: 72 Fr.Bei der Prüfung einfacher Anfragen (§ 90 RBV) wird maximal die Hälfte der Bewilligungsgebühr verlangt.
Bearbeitungszeit
ca. 5 Arbeitstage
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Auskunftszeiten
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