Einfache Anfrage (ohne Publikation)

Baugesuch (ohne Publikation): Einfache Anfrage einreichen


Beschreibung

Vor Einreichung eines Baugesuches, kann auf schriftliches Gesuch der Bauherrschaft ein schriftlicher Bericht zu einzelnen Fragen öffentlich-rechtlicher Natur eines Bauvorhabens abgegeben werden.

Erforderliche Dokumente

Dem Gesuch sind die Unterlagen beizulegen, die zur Beurteilung erforderlich sind.

Kosten

Gemäss Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden § 10

  1. Für umfangreiche Abklärungen und den schriftlichen Bericht zu einfachen Anfragen (§ 90 RBV2) kann die Bewilligungsbehörde folgende Gebührensätze erheben: a. eine Grundgebühr von: 255 Fr.
    b. pro Sachfrage: 72 Fr.

  2. Bei der Prüfung einfacher Anfragen (§ 90 RBV) wird maximal die Hälfte der Bewilligungsgebühr verlangt.

Bearbeitungszeit

ca. 5 Arbeitstage

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Bauinspektorat

Rheinstrasse 29
4410 Liestal


T +41 61 552 67 77
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