Arbeitsinspektion
Bau, Einrichtung und Umgestaltung von Betrieben: Unterlagen einreichen
Beschreibung
Gemäss Artikel 7 und 8 des Arbeitsgesetzes (ArG) müssen industrielle Betriebe sowie nichtindustrielle Betriebe mit erheblichen Betriebsgefahren die Pläne für Umbauten genehmigen lassen. Entspricht das geplante Projekt den Vorschriften des Arbeitsgesetzes, des Unfallversicherungsgesetzes und deren Verordnungen, so genehmigt die Behörde das Projekt. Falls nötig, enthält die Genehmigung Auflagen zur Beseitigung erkannter Mängel oder zur Verbesserung der Schutzmassnahmen. Wenn Bau und Einrichtung des Betriebes der Plangenehmigung entsprechen, wird die arbeitsgesetzliche Betriebsbewilligung erteilt.
Erforderliche Dokumente
- Formular "Bau und Einrichtung von Betrieben"
- Situationsplan im Massstab 1:500
- Grundriss-, Fassaden-, Schnitt- und falls nötig Detailpläne im Massstab 1:50 oder 1:100
- Soweit erforderlich, ergänzende Angaben und Unterlagen über Produktionsprozesse, Fabrikations-, Lager- und Transportanlagen, Layoutpläne
- Im Zusammenhang mit Gefahrstoffen sind Stofflisten, Mengenangaben und eventuell sogar Explosionsschutzdokumente erforderlich
Kosten
Für Bewilligungen zur Einrichtung bestehender Räumlichkeiten sowie für Nachtragsvorlagen: CHF 150.– bis CHF 1'000.–
Bearbeitungszeit
≤ 30 Arbeitstage
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Arbeitsbedingungen
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln
kiga@bl.ch
T +41 61 552 77 77
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Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr