Arbeitsinspektion

Bau, Einrichtung und Umgestaltung von Betrieben: Unterlagen einreichen


Beschreibung

Gemäss Artikel 7 und 8 des Arbeitsgesetzes (ArG) müssen industrielle Betriebe sowie nichtindustrielle Betriebe mit erheblichen Betriebsgefahren die Pläne für Umbauten genehmigen lassen. Entspricht das geplante Projekt den Vorschriften des Arbeitsgesetzes, des Unfallversicherungsgesetzes und deren Verordnungen, so genehmigt die Behörde das Projekt. Falls nötig, enthält die Genehmigung Auflagen zur Beseitigung erkannter Mängel oder zur Verbesserung der Schutzmassnahmen. Wenn Bau und Einrichtung des Betriebes der Plangenehmigung entsprechen, wird die arbeitsgesetzliche Betriebsbewilligung erteilt.

Erforderliche Dokumente

  • Formular "Bau und Einrichtung von Betrieben"
  • Situationsplan im Massstab 1:500
  • Grundriss-, Fassaden-, Schnitt- und falls nötig Detailpläne im Massstab 1:50 oder 1:100
  • Soweit erforderlich, ergänzende Angaben und Unterlagen über Produktionsprozesse, Fabrikations-, Lager- und Transportanlagen, Layoutpläne
  • Im Zusammenhang mit Gefahrstoffen sind Stofflisten, Mengenangaben und eventuell sogar Explosionsschutzdokumente erforderlich

Kosten

Für Bewilligungen zur Einrichtung bestehender Räumlichkeiten sowie für Nachtragsvorlagen: CHF 150.– bis CHF 1'000.–

Bearbeitungszeit

≤ 30 Arbeitstage

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Arbeitsbedingungen

Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln




T +41 61 552 77 77
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr