Bewilligung Wasserentnahmen Oberflächengewässer

Antrag einer Bewilligung zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern


Beschreibung

Wer einem Oberflächengewässer Wasser entnehmen will, benötigt dafür eine Bewilligung oder Konzession, falls die entnommene Menge den Gemeingebrauch übersteigt.

Erforderliche Dokumente

gemäss Antragsformular

Kosten

Bewilligungsgebühr und Nutzungsgebühr gemäss WBauG bzw. WBauV

Bearbeitungszeit

abhängig von der Bewilligungsform

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Umweltschutz und Energie
Ressort Wasser und Geologie

Rheinstrasse 29
4410 Liestal




T +41 61 552 51 11
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr