Bewilligung des Verkaufs oder der Teilung eines belasteten Grundstücks

Grundstücksveräusserung oder -teilung mit belastetem Standort ohne schädliche oder lästige Einwirkungen: Bewilligung mittels Allgemeinverfügung


Beschreibung

Die Veräusserung oder Teilung eines belasteten Grundstücks ohne schädliche oder lästige Einwirkungen resp. ohne Sanierungs- oder Überwachungsbedarf kann aus Gründen der Verhältnismässigkeit ohne individualisierte Bewilligung durch die vorliegende Allgemeinverfügung bewilligt werden.

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

1 Arbeitstag

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Umweltschutz und Energie
Ressort Altlasten und Nachhaltige Entwicklung

Rheinstrasse 29
4410 Liestal




T +41 61 552 51 11
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Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr