Bewilligung des Verkaufs oder der Teilung eines belasteten Grundstücks
Grundstücksveräusserung oder -teilung mit belastetem Standort ohne schädliche oder lästige Einwirkungen: Bewilligung mittels Allgemeinverfügung
Beschreibung
Die Veräusserung oder Teilung eines belasteten Grundstücks ohne schädliche oder lästige Einwirkungen resp. ohne Sanierungs- oder Überwachungsbedarf kann aus Gründen der Verhältnismässigkeit ohne individualisierte Bewilligung durch die vorliegende Allgemeinverfügung bewilligt werden.
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
1 Arbeitstag
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Ressort Altlasten und Nachhaltige Entwicklung
aue.umwelt@bl.ch
T +41 61 552 51 11
Webseite
Ressort Altlasten und Nachhaltige Entwicklung
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
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Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr