Meldung gemäss Lebensmittelgesetzgebung

Meldeformular für Lebensmittelbetriebe, Tattoo-Studios und Permanent-Make-up-Studios


Beschreibung

Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, einführen oder ausführen müssen sich beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen melden.
Wichtige Veränderungen im Betrieb, neue verantwortliche Personen sowie Betriebsschliessungen sind ebenfalls zu melden.
Von der Meldepflicht ausgenommen ist die gelegentliche Abgabe im kleinen Rahmen wie Basare, Schulfeste und Ähnlichem.
Patentinhaber von Restaurationsbetrieben, die sich beim Pass- und Patentbüro angemeldet haben, müssen sich nicht melden.

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

1-2 Arbeitstage

Gesetzliche Grundlagen

Registrierqualität

Selbstdeklariert

Authentifizierungsqualität

Kontakt

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Gräubernstrasse 12
4410 Liestal


T +41 61 552 20 00
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Donnerstag 08.00-12.00 / 13.30-16.30
Freitag 08.00-12.00 / 13.30-16.00