Meldung gemäss Lebensmittelgesetzgebung
Meldeformular für Lebensmittelbetriebe, Tattoo-Studios und Permanent-Make-up-Studios
Beschreibung
Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, einführen oder ausführen müssen sich beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen melden.
Wichtige Veränderungen im Betrieb, neue verantwortliche Personen sowie Betriebsschliessungen sind ebenfalls zu melden.
Von der Meldepflicht ausgenommen ist die gelegentliche Abgabe im kleinen Rahmen wie Basare, Schulfeste und Ähnlichem.
Patentinhaber von Restaurationsbetrieben, die sich beim Pass- und Patentbüro angemeldet haben, müssen sich nicht melden.
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
1-2 Arbeitstage
Gesetzliche Grundlagen
Registrierqualität
Selbstdeklariert
Authentifizierungsqualität