Messwesen

Eichpflichtige Messmittel melden


Beschreibung

Wenn Sie für den Verkauf von Waren ein neues Messmittel (z.B. Waage) in Betrieb nehmen, sind Sie verpflichtet, die Inbetriebnahme vorgängig dem zuständigen Eichamt zu melden. Für den Kanton Basel-Landschaft sind die Meldungen gegenüber der Fachstelle Messwesen vorzunehmen.

Kosten

Durchschnittlich CHF 25.– bis CHF 300.–. Für Details siehe Eichgebührenverordnung (Link unter gesetzliche Grundlagen)

Bearbeitungszeit

Ihre Meldung wird nach Eingang umgehend bearbeitet.

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Fachstelle Messwesen

Reinacherstrasse 115
4142 Münchenstein




T +41 61 552 78 50
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr