Messwesen
Eichpflichtige Messmittel melden
Beschreibung
Wenn Sie für den Verkauf von Waren ein neues Messmittel (z.B. Waage) in Betrieb nehmen, sind Sie verpflichtet, die Inbetriebnahme vorgängig dem zuständigen Eichamt zu melden. Für den Kanton Basel-Landschaft sind die Meldungen gegenüber der Fachstelle Messwesen vorzunehmen.
Kosten
Durchschnittlich CHF 25.– bis CHF 300.–. Für Details siehe Eichgebührenverordnung (Link unter gesetzliche Grundlagen)
Bearbeitungszeit
Ihre Meldung wird nach Eingang umgehend bearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Fachstelle Messwesen
messwesen@bl.ch
T +41 61 552 78 50
Webseite
Fachstelle Messwesen
Reinacherstrasse 115
4142 Münchenstein
messwesen@bl.ch
T +41 61 552 78 50
Webseite
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr