Baugesuche
Karte Bau-/Schutzraumabnahme einreichen
Beschreibung
Fertigstellung der Bauarbeiten, Bauabnahme
Bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen sind nach der Erstellung der Baubewilligungsbehörde zur Abnahme zu melden.
Meldung der beendeten Bauarbeiten / der durchgeführten Zweckänderung, gemäss § 84 Abs. 2 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz.
Erforderliche Dokumente
Die Karte ist vollständig auszufüllen und rechtzeitig abzugeben.
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
10 - 15 Tage
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Auskunftszeiten
Schalter:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Telefon:
Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr