Baugesuche

Karte Bau-/Schutzraumabnahme einreichen


Beschreibung

Fertigstellung der Bauarbeiten, Bauabnahme
Bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen sind nach der Erstellung der Baubewilligungsbehörde zur Abnahme zu melden.
Meldung der beendeten Bauarbeiten / der durchgeführten Zweckänderung, gemäss § 84 Abs. 2 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz.

Erforderliche Dokumente

Die Karte ist vollständig auszufüllen und rechtzeitig abzugeben.

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

10 - 15 Tage

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Bauinspektorat

Rheinstrasse 29
4410 Liestal


T +41 61 552 67 77
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