Chauffeurverordnung
Sonderbewilligungen für Chauffeure (ARV) beantragen
Beschreibung
Berufsmässige Führer und -Führerinnen von Motorfahrzeugen, die der ARV 1 und 2 unterstellt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Aufstellung über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit befreit werden.
Erforderliche Dokumente
siehe Gesuchsformular
Kosten
CHF 50.– pro Chauffeur
Bearbeitungszeit
1-3 Tage bei Vorliegen aller Unterlagen und Informationen
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Arbeitsrecht/Arbeitnehmerschutz
kiga@bl.ch
T +41 61 552 77 77
Webseite
Arbeitsrecht/Arbeitnehmerschutz
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln
kiga@bl.ch
T +41 61 552 77 77
Webseite
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr