Chauffeurverordnung

Sonderbewilligungen für Chauffeure (ARV) beantragen


Beschreibung

Berufsmässige Führer und -Führerinnen von Motorfahrzeugen, die der ARV 1 und 2 unterstellt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Aufstellung über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit befreit werden.

Erforderliche Dokumente

siehe Gesuchsformular

Kosten

CHF 50.– pro Chauffeur

Bearbeitungszeit

1-3 Tage bei Vorliegen aller Unterlagen und Informationen

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Arbeitsrecht/Arbeitnehmerschutz

Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln




T +41 61 552 77 77
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr