Arbeitszeitbewilligung
Arbeitszeitbewilligung für vorübergehende Nacht-, Sonntags- und Schichtarbeit beantragen
Beschreibung
Die Arbeits- und Ruhezeiten sind im Arbeitsgesetz geregelt und gelten für die ganze Schweiz. Arbeitnehmende dürfen von Montag bis Samstag in der Zeit zwischen 6 und 23 Uhr bewilligungsfrei beschäftigt werden. In der Nacht und an Sonntagen gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Für vorübergehende Arbeitszeitbewilligungen ist das KIGA Baselland zuständig. Der Gesuchstellende muss ein dringendes Bedürfnis nachweisen.
Dauernde Nacht- und Sonntagsarbeit wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) genehmigt, falls die technische oder wirtschaftliche Unentbehrlichkeit belegt wird.
Erforderliche Dokumente
siehe Gesuchsformular
Kosten
Grundgebühr von CHF 100.– bis CHF 400.–, abhängig vom Total der Arbeitsstunden der eingesetzten Arbeitnehmenden
Bearbeitungszeit
1-3 Arbeitstage bei vorliegen aller Unterlagen und Informationen
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Arbeitsrecht/Arbeitnehmerschutz
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln
kiga@bl.ch
T +41 61 552 77 77
Webseite
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr