Wehrpflichtersatz

Wehrpflichtersatz: Bankdaten für Rückerstattung und Rückzahlung angeben


Beschreibung

RÜCKERSTATTUNG: Angehörige der Armee (AdA) und Angehörige des Zivildienstes (AdZD) haben nach der Erfüllung der Gesamtdienstleistungspflicht Anrecht auf Rückerstattung der bezahlten Ersatzabgaben.
Höhere Unteroffiziere und Offiziere des Zivilschutzes erhalten für die nach der Ersatzpflicht geleisteten Schutzdiensttage einen Teil oder alle bezahlten Ersatzabgaben zurückerstattet – gilt erstmals ab 01.01.2021 (Art. 54 a Abs. 1 Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV)).
Der Kanton Baselland hat die Verlängerung gem. Art. 99 Abs. 3 Bundesgesetz über den Zivilschutz (BZG) aktiviert – es gilt das Einteilungsprinzip. Daher kann allen Personen (betrifft die Jahrgänge 1981 bis 1991), die im Kanton Baselland im Zivilschutz eingeteilt sind, für die nach der Ersatzpflicht geleisteten Schutzdiensttage eine anteilsmässige Rückerstattung gewährt werden – gilt erstmals ab 01.01.2021 und höchstens bis 31.12.2025 (Art. 54 a Abs. 3 WPEV).

Beim AdA und AdZS benötigen wir das Original-Dienstbüchlein (DB) sowie die IBAN Nr., lautend auf den AdA respektive AdZS. Hierfür kann das Bankdatenformular ausgefüllt und mit gesendet werden oder Sie senden uns die Daten mit einem eigenen Schreiben. Dann können wir die Rückerstattung prüfen.

Beim AdZD benötigen wir nur die IBAN Nr. - siehe oben. Um diese Rückerstattung prüfen zu können, wird uns jeweils von der Zivildienststelle das Abschlussblatt gesendet. Falls der AdZD in einem anderen Kanton wohnhaft ist, aber im Kanton BL in einem oder mehreren Jahren ersatzpflichtig war, wird in der Regel vom aktuellen Wohnkanton das Abschlussblatt an uns weitergeleitet.

Falls Sie noch in einem anderen Kanton Ersatzabgaben bezahlt haben, erwähnen Sie dies bitte beim Rückerstattungsantrag. Wir werden dann den Rückerstattungsantrag auch an den oder die anderen Kantone weiterleiten.

Bei uns im Kanton BL wird die Rückerstattung in der Regel, wenn alle Daten in Ordnung und vorhanden sind, jeweils Ende des Monats ausgelöst.

RÜCKZAHLUNGEN: Dafür benötigen wir nur die IBAN Daten. Dafür reicht das Bankdatenformular aus oder Sie senden und Ihre IBAN Nr. per E-Mail. Die Rückzahlungen werden in der Regel, Mitte und / oder Ende jeden Monats ausgelöst.

Erforderliche Dokumente

Bei Rückerstattung von Angehörige der Armee das DB

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

Auszahlung RÜCKERSTATTUNG Ende Monat und RÜCKZAHLUNG Mitte oder / und Ende Monat

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Ressort Wehrpflichtersatz

Oristalstrasse 100
4410 Liestal




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