Wehrpflichtersatz

Bestätigung der Militärdienstwilligkeit


Beschreibung

Das VBS bietet für militär- und schutzdienstuntaugliche Bürger, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Militärdienstes mit speziellen medizinischen Auflagen an. Diese Dienstleistung muss jedoch aus medizinischer Sicht möglich sein.
Voraussetzungen: Der Bürger muss militärdienst- und schutzdienstuntauglich sein. Er muss der Ersatzabgabepflicht unterstehen. Keine Ersatzabgabe ist bei IV-Rentenbezug oder bei Integritätsschädigung über 40% zu leisten.
Die Person muss schriftlich geltend machen, dass sie gewillt ist, einen entsprechenden Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen zu leisten.
Bedingungen: Eine spezielle medizinische Untersuchungskommission wird auf Grund einer ärztlichen Beurteilung entscheiden, ob der Ersatzpflichtige für einen solchen speziellen Militärdienst tauglich ist. Bei positiver Beurteilung lautet der Entscheid «militärdiensttauglich, nur für besondere Funktionen und mit Auflagen». Es besteht allerdings kein Anrecht auf einen positiven Entscheid; die Kommission kann auch eine Untauglichkeit bestätigen, oder aber eine Tauglichkeit für Schutz- oder gar Militärdienst aussprechen.

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

einige Wochen, bis vom Rekrutierungszentrum das Aufgebot zur Tauglichkeitsprüfung erfolgt

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Ressort Wehrpflichtersatz

Oristalstrasse 100
4410 Liestal




T +41 61 552 71 60
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Auskunftszeiten

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