Arbeitsmarktaufsicht
Verdacht auf Schwarzarbeit melden
Beschreibung
Schwarzarbeit gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) wird als Verletzung von Melde- und Bewilligungspflichten in den Bereichen des Ausländer-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht definiert. Im Kanton Basel-Landschaft gelten nach dem kantonalen Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) zusätzlich auch Verletzungen von Melde- und Bewilligungspflichten in den Bereichen des Sozialhilfe- und des Arbeitsrechts als Schwarzarbeit.
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Kosten
keine
Bearbeitungszeit
Ihre Meldung wird nach Eingang umgehend bearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen
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Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
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