Arbeitsmarktaufsicht

Verdacht auf Schwarzarbeit melden


Beschreibung

Schwarzarbeit gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) wird als Verletzung von Melde- und Bewilligungspflichten in den Bereichen des Ausländer-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht definiert. Im Kanton Basel-Landschaft gelten nach dem kantonalen Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) zusätzlich auch Verletzungen von Melde- und Bewilligungspflichten in den Bereichen des Sozialhilfe- und des Arbeitsrechts als Schwarzarbeit.

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Kosten

keine

Bearbeitungszeit

Ihre Meldung wird nach Eingang umgehend bearbeitet.

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Arbeitsbedingungen

Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln




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