Sonderschulung
Separative Sonderschulung beantragen
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler, welche infolge einer Behinderung nur mit zusätzlichen Massnahmen die Regelschule integrativ besuchen können oder auf den Unterricht an Sonderschulen angewiesen sind, haben Anspruch auf Leistungen der Sonderschulung. Leistungen der Sonderschulung können auf Gesuch der Eltern und auf die Empfehlung durch den Schulpsychologischer Dienst oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie Basel-Landschaft finanziert werden.
Die separative Sonderschulung fördert Schülerinnen und Schüler in dafür spezialisierten Institutionen. Dort stehen verstärkte Angebote, heilpädagogisch ausgebildete Lehrkräfte sowie therapeutische Massnahmen zur Verfügung.
Erforderliche Dokumente
Empfehlung der Abklärungsstelle (SPD oder KJP)
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
Einzelfallabhängig