Sonderschulung

Separative Sonderschulung beantragen


Beschreibung

Schülerinnen und Schüler, welche infolge einer Behinderung nur mit zusätzlichen Massnahmen die Regelschule integrativ besuchen können oder auf den Unterricht an Sonderschulen angewiesen sind, haben Anspruch auf Leistungen der Sonderschulung. Leistungen der Sonderschulung können auf Gesuch der Eltern und auf die Empfehlung durch den Schulpsychologischer Dienst oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie Basel-Landschaft finanziert werden.

Die separative Sonderschulung fördert Schülerinnen und Schüler in dafür spezialisierten Institutionen. Dort stehen verstärkte Angebote, heilpädagogisch ausgebildete Lehrkräfte sowie therapeutische Massnahmen zur Verfügung.

Erforderliche Dokumente

Empfehlung der Abklärungsstelle (SPD oder KJP)

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

Einzelfallabhängig

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Volksschulen

Munzachstrasse 25c
Postfach 616
4410 Liestal


T +41 61 552 50 98
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr / 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr