Arbeitszeitbewilligung
Arbeitszeitbewilligung für Jugendliche unter 18 Jahren beantragen
Beschreibung
Jugendliche Arbeitnehmende (bis zum 18. Geburtstag)
Bei Beschäftigung von Jugendlichen sind die Vorschriften der Jugendarbeitsschutzverordnung zu beachten.
Jugendliche Arbeitnehmende dürfen bis zum 16. Geburtstag grundsätzlich von Montag bis Samstag höchstens bis 20 Uhr beschäftigt werden.
Bis zum 18. Geburtstag dürfen sie grundsätzlich bis 22 Uhr beschäftigt werden. Ihre Tagesarbeitszeit inkl. Pausen muss innerhalb von 12 Stunden liegen.
Die Beschäftigung Jugendlicher in der Nacht oder an Sonntagen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind bewilligungspflichtig.
Die Beschäftigung von Jugendlichen unter 15 Jahren im Rahmen einer Lehre ist bewilligungspflichtig.
Erforderliche Dokumente
siehe Gesuchsformular
Kosten
Grundgebühr von CHF 100.– bis CHF 400.–, abhängig vom Total der Arbeitsstunden der eingesetzten Arbeitnehmenden
Bearbeitungszeit
1-3 Arbeitstage bei vorliegen aller Unterlagen und Informationen
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Arbeitsrecht/Arbeitnehmerschutz
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln
kiga@bl.ch
T +41 61 552 77 77
Webseite
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr