Sexuelle Integrität

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Aufsichtsrechtliche Anzeige erstatten


Beschreibung

Aufsichtsrechtliche Anzeige (Untersuchungsantrag) wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Erforderliche Dokumente

Das Gesuch ist handschriftlich zu unterzeichnen und per Post oder persönlich einzureichen. Das Einreichen des Gesuchs per mail, Scan, Fax o.ä. ist nicht zulässig.

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

keine Angaben möglich

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Generalsekretariat Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Beratende Kommission für sexuelle Integrität

Rheinstrasse 16
4410 Liestal




T +41 61 552 66 56
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Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr