Sexuelle Integrität
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Aufsichtsrechtliche Anzeige erstatten
Beschreibung
Aufsichtsrechtliche Anzeige (Untersuchungsantrag) wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Erforderliche Dokumente
Das Gesuch ist handschriftlich zu unterzeichnen und per Post oder persönlich einzureichen. Das Einreichen des Gesuchs per mail, Scan, Fax o.ä. ist nicht zulässig.
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
keine Angaben möglich
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Generalsekretariat Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Beratende Kommission für sexuelle Integrität
schlichtungsstelle@bl.ch
T +41 61 552 66 56
Webseite
Beratende Kommission für sexuelle Integrität
Rheinstrasse 16
4410 Liestal
schlichtungsstelle@bl.ch
T +41 61 552 66 56
Webseite
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr