Diskriminierungsstreitigkeiten und Schlichtungsstelle
Schlichtungsverfahren gemäss Gleichstellungsgesetz beantragen
Beschreibung
Begehren zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäss Gleichstellungsgesetz.
Erforderliche Dokumente
Das Gesuch ist handschriftlich zu unterzeichnen und per Post oder persönlich einzureichen. Das Einreichen des Gesuchs per mail, Scan, Fax o.ä. ist nicht zulässig.
Kosten
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben ist kostenlos.
Bearbeitungszeit
Nach dem Einreichen des Gesuchs erhalten beide Parteien eine Eingangsbestätigung. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt sechs bis acht Wochen.
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Generalsekretariat Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben
schlichtungsstelle@bl.ch
T +41 61 552 66 56
Webseite
Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben
Rheinstrasse 16
4410 Liestal
schlichtungsstelle@bl.ch
T +41 61 552 66 56
Webseite
Auskunftszeiten
Telefon: Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr