Diskriminierungsstreitigkeiten und Schlichtungsstelle

Schlichtungsverfahren gemäss Gleichstellungsgesetz beantragen


Beschreibung

Begehren zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gemäss Gleichstellungsgesetz.

Erforderliche Dokumente

Das Gesuch ist handschriftlich zu unterzeichnen und per Post oder persönlich einzureichen. Das Einreichen des Gesuchs per mail, Scan, Fax o.ä. ist nicht zulässig.

Kosten

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben ist kostenlos.

Bearbeitungszeit

Nach dem Einreichen des Gesuchs erhalten beide Parteien eine Eingangsbestätigung. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt sechs bis acht Wochen.

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Generalsekretariat Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben

Rheinstrasse 16
4410 Liestal




T +41 61 552 66 56
Webseite

Auskunftszeiten

Telefon: Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr