Legalisationen

Legalisation bestellen


Beschreibung

Bei einer Beglaubigung handelt es sich um eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift der Funktionsträgerin oder des Funktionsträgers sowie der Eigenschaft, in welcher sie oder er gehandelt hat. Falls vorhanden, wird auch die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist, bestätigt. Die Landeskanzlei beglaubigt nicht den Inhalt des Dokuments.
Eine Apostille wird benötigt, wenn das Bestimmungsland dem Haager Übereinkommen, zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, beigetreten ist.

Erforderliche Dokumente

Originaldokumente

Kosten

CHF 20.– pro Legalisierung/Dokument (Beglaubigung und Apostille), Unterschriftsbeglaubigung und beglaubigte Kopie

Bearbeitungszeit

In der Regel erfolgt die Legalisation während der Öffnungszeiten sofort. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Für Unterlagen, die auf dem Postweg zugestellt werden, gilt eine Bearbeitungsfrist von zwei bis vier Arbeitstagen.

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Landeskanzlei

Rathausstrasse 2
4410 Liestal


T +41 61 552 50 50
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr / 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr