Legalisationen
Legalisation bestellen
Beschreibung
Bei einer Beglaubigung handelt es sich um eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift der Funktionsträgerin oder des Funktionsträgers sowie der Eigenschaft, in welcher sie oder er gehandelt hat. Falls vorhanden, wird auch die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist, bestätigt. Die Landeskanzlei beglaubigt nicht den Inhalt des Dokuments.
Eine Apostille wird benötigt, wenn das Bestimmungsland dem Haager Übereinkommen, zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, beigetreten ist.
Erforderliche Dokumente
Originaldokumente
Kosten
CHF 20.– pro Legalisierung/Dokument (Beglaubigung und Apostille), Unterschriftsbeglaubigung und beglaubigte Kopie
Bearbeitungszeit
In der Regel erfolgt die Legalisation während der Öffnungszeiten sofort. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Für Unterlagen, die auf dem Postweg zugestellt werden, gilt eine Bearbeitungsfrist von zwei bis vier Arbeitstagen.
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr / 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr