RAV-Beratung
Persönliche Arbeitsbemühungen einreichen
Beschreibung
Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erheben, müssen Sie alles Zumutbare unternehmen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen. Das bedeutet, dass Sie sich bereits während der Kündigungsfrist intensiv um eine neue Arbeit bemühen. Ihre Arbeitsbemühungen müssen Sie nachweisen.
Erforderliche Dokumente
Den Nachweis Ihrer persönlichen Arbeitsbemühungen können Sie online an das RAV übermitteln, sobald Sie beim RAV angemeldet sind und auf www. job-room.ch registriert haben. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Arbeitsbemühungen immer rechtzeitig beim RAV einreichen.
Sie können aber auch wie bisher das entsprechende Formular hier downloaden.
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
Ihre persönlichen Arbeitsbemühungen müssen jeweils bis spätestens am 5. Tag des Folgemonats beim RAV eingereicht sein.
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Arbeitsvermittlung
Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln
kiga@bl.ch
T +41 61 552 77 77
Webseite
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr