RAV-Beratung

Persönliche Arbeitsbemühungen einreichen


Beschreibung

Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erheben, müssen Sie alles Zumutbare unternehmen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen. Das bedeutet, dass Sie sich bereits während der Kündigungsfrist intensiv um eine neue Arbeit bemühen. Ihre Arbeitsbemühungen müssen Sie nachweisen.

Erforderliche Dokumente

Den Nachweis Ihrer persönlichen Arbeitsbemühungen können Sie online an das RAV übermitteln, sobald Sie beim RAV angemeldet sind und auf www. job-room.ch registriert haben. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Arbeitsbemühungen immer rechtzeitig beim RAV einreichen.

Sie können aber auch wie bisher das entsprechende Formular hier downloaden.

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

Ihre persönlichen Arbeitsbemühungen müssen jeweils bis spätestens am 5. Tag des Folgemonats beim RAV eingereicht sein.

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Arbeitsvermittlung

Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln




T +41 61 552 77 77
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr