Kind und Jugend
Verlängerung der Aufenthalts- und Betreuungskosten in einer Pflegefamilie oder einem Wohnheim beantragen
Beschreibung
Die Inhaber der elterlichen Sorge oder die/der junge/r Erwachsene/r und/oder die KESB und/oder die indizierende Stelle beantragen beim Kanton BL die Verlängerung der Finanzierung der Aufenthalts- und Betreuungskosten in einer Pflegefamilie oder einem Wohnheim.
Erforderliche Dokumente
- Indikation Hilfefortführung
- Berechnung Kostenbeteiligung inkl. Beilagen
- Volljährigkeitserklärung (einzureichen bei Verbleib im Heim über Volljährigkeit hinaus)
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
10 Tage
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
Kind und Jugend
kindjugend@bl.ch
T +41 61 552 17 70
Webseite
Kind und Jugend
Ergolzstrasse 3
4414 Füllinsdorf
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