Kind und Jugend

Verlängerung der Aufenthalts- und Betreuungskosten in einer Pflegefamilie oder einem Wohnheim beantragen


Beschreibung

Die Inhaber der elterlichen Sorge oder die/der junge/r Erwachsene/r und/oder die KESB und/oder die indizierende Stelle beantragen beim Kanton BL die Verlängerung der Finanzierung der Aufenthalts- und Betreuungskosten in einer Pflegefamilie oder einem Wohnheim.

Erforderliche Dokumente

  • Indikation Hilfefortführung
  • Berechnung Kostenbeteiligung inkl. Beilagen
  • Volljährigkeitserklärung (einzureichen bei Verbleib im Heim über Volljährigkeit hinaus)

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

10 Tage

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
Kind und Jugend

Ergolzstrasse 3
4414 Füllinsdorf




T +41 61 552 17 70
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