Behindertenangebote

Personen mit Behinderung: Mutationen melden


Beschreibung

Jede wesentliche Änderung, die für die Ausrichtung des Kantonsbeitrags an den Leistungsbezug relevant ist, wie Wohnsitzwechsel, Änderungen der Stufe der Hilflosenentschädigung, Austritt, Änderung des Betreuungspensums, Wechsel des Beistands, müssen von der betroffenen Person oder ihrem Beistand rechtzeitig dem Amt Kind für Jugend Behindertenangebote (AKJB) gemeldet werden. Für die Meldung ist das Mutationsformular zu verwenden und einzusenden. Gleiches gilt für die Mitteilung von geplanten, aber noch nicht eingetretenen Änderungen.

Das Mutationsformular muss von der Person mit Behinderung, bzw. ihrer gesetzlichen Vertretung und der leistungsanbietenden Institution unterschrieben werden.

Erforderliche Dokumente

Gegebenenfalls die Mutation betreffende Bescheinigung:

  • Kopie Verfügung Hilflosenentschädigung oder
  • Kopie Verfügung Assistenzbeitrag oder
  • Kopie Ernennungsurkunde der Beistandschaft"

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

5 Arbeitstage

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote
Behindertenangebote

Ergolzstrasse 3
4414 Füllinsdorf




T +41 61 552 17 70
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