Abmeldung von öffentlicher Schule
Öffentliche Schule: Abmeldung einreichen
Beschreibung
Erziehungsberechtigte, die ihr Kind auf eigene Kosten nicht in eine öffentliche Schule, sondern in eine bewilligte Privatschule schicken oder mit kantonaler Bewilligung privat schulen möchten, melden ihr Kind bei der Schulleitung der öffentlichen Schule ab. Damit entfällt der Anspruch auf die Angebote der öffentlichen Schule. Der Besuch von ausserkantonaler staatlicher oder staatlich anerkannter Schulen steht grundsätzlich frei. Der Schulbesuch an Privatschulen ist gestattet, wenn sie vom Standortkanton eine Betriebsbewilligung besitzen. Dies gilt auch für ausländische Privatschulen.
Erforderliche Dokumente
- Bei Wechsel in Privatschule: Aufnahmebestätigung einer im Standortkanton bewilligten Privatschule
- Bei Wechsel in privater Schulung: Bewilligung für die private Schulung durch das Amt für Volksschulen, Liestal
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
2 Arbeitstage