Untersuchung und Anklage
Übertretung eines richterlichen Verbots anzeigen
Beschreibung
Wenn Sie an einem Grundstück dinglich berechtigt sind und das Gericht ein gerichtliches Verbot erlassen hat, können Sie mit diesem Formular eine Übertretung des entsprechenden Verbots bei der Polizei Basel-Landschaft beanzeigen. Bitte beachten Sie, dass unvollständig oder offensichtlich falsch ausgefüllte Formulare nicht bearbeitet und an die/den Anzeigeerstatter/in zurückgeschickt werden.
Erforderliche Dokumente
Nach Möglichkeit ist die Übertretung des gerichtlichen Verbots mit einem Foto zu dokumentieren.
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
Wir bearbeiten Ihre Anzeige so rasch als möglich, weisen jedoch darauf hin, dass die Bearbeitungszeit direkt vom jeweiligen Strafverfahren abhängt. Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit ist daher nicht möglich.
Gesetzliche Grundlagen
- Artikel 258 Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit
- Artikel 248 Buchstabe c (ZPO)
Kontakt
Grenzacherstrasse 8
4132 Muttenz
T +41 61 552 34 00
Webseite
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung