Opferhilfe

Opferhilfe: Entschädigung und Genugtuung (nach neuem Opferhilfegesetz) vorsorglich anmelden


Beschreibung

Wurden Sie Opfer einer Straftat, welche nach dem 1. Januar 2009 verübt wurde, so kommt das Opferhilfegesetz (OHG) vom 23. März 2007 zur Anwendung, welches am 1. Januar 2009 in Kraft trat, und Sie können somit dieses Formular benutzen, um eine Entschädigung/Genugtuung zu beantragen.
Mit diesem Formular können Sie eine vorsorgliche Anmeldung zur Fristenwahrung einreichen.

Erforderliche Dokumente

siehe Formular

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

ca. 5 Minuten

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Amt für Justizvollzug

Allee 9
4410 Liestal


T +41 61 552 90 45
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr