Opferhilfe
Opferhilfe: Entschädigung und Genugtuung (nach neuem Opferhilfegesetz) vorsorglich anmelden
Beschreibung
Wurden Sie Opfer einer Straftat, welche nach dem 1. Januar 2009 verübt wurde, so kommt das Opferhilfegesetz (OHG) vom 23. März 2007 zur Anwendung, welches am 1. Januar 2009 in Kraft trat, und Sie können somit dieses Formular benutzen, um eine Entschädigung/Genugtuung zu beantragen.
Mit diesem Formular können Sie eine vorsorgliche Anmeldung zur Fristenwahrung einreichen.
Erforderliche Dokumente
siehe Formular
Kosten
keine
Bearbeitungszeit
ca. 5 Minuten
Gesetzliche Grundlagen
Weitere Infos
Kontakt
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr