Arbeitslosenentschädigung

Auskunfts- und Einsichtsrechte bei der Arbeitslosenkasse: Vollmacht erteilen


Beschreibung

Wer Arbeitslosenentschädigung bezieht kann eine Person bevollmächtigen, dass sie gegenüber der Öffentlichen Arbeitslosenkasse Baselland dieselben Auskunfts- und Einsichtsrechte wie sie selbst hat. Eine Vorlage findet sich hier.

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

Ihre Meldung wird bei Eingang umgehend bearbeitet

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Öffentliche Arbeitslosenkasse

Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln




T +41 61 552 78 78
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Montag bis Freitag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr