Lärmschutz

Veranstaltungen mit Schall gemäss V-NISSG melden


Beschreibung

Die Lärmschutzfachstelle ist die Vollzugsbehörde der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG). Für Veranstaltungen mit verstärktem Schall besteht eine Meldepflicht bei der Lärmschutzfachstelle. Die Meldung ist kostenlos und wird durch die Lärmschutzfachstelle weder bestätigt, noch bewilligt sie den Anlass.

Erforderliche Dokumente

Meldeformular für Veranstaltungen mit Schall gemäss V-NISSG

Kosten

Bearbeitungszeit

Die Meldung wird ohne Bestätigung entgegengenommen.

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Amt für Raumplanung

Kreuzbodenweg 2
4410 Liestal


T +41 61 552 59 33
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Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr