Lärmschutz
Veranstaltungen mit Schall gemäss V-NISSG melden
Beschreibung
Die Lärmschutzfachstelle ist die Vollzugsbehörde der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG). Für Veranstaltungen mit verstärktem Schall besteht eine Meldepflicht bei der Lärmschutzfachstelle. Die Meldung ist kostenlos und wird durch die Lärmschutzfachstelle weder bestätigt, noch bewilligt sie den Anlass.
Erforderliche Dokumente
Meldeformular für Veranstaltungen mit Schall gemäss V-NISSG
Kosten
- Keine Gebühren für das Einsenden des Meldeformulars
- Verordnung über die Gebühren für den Vollzug der Lärmschutz-Gesetzgebung
Bearbeitungszeit
Die Meldung wird ohne Bestätigung entgegengenommen.
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr