Lärmschutz

Lärmstörung melden


Beschreibung

Die Lärmschutzfachstelle ist Vollzugsbehörde der Lärmschutz-Verordnung. Lärmstörungen können der Lärmschutzfachstelle mit dem Meldeformular für störenden Lärm gemeldet werden. Nach Eingang der Lärmklage wird der Sachverhalt geprüft und die Lärmklagenden werden über das weitere Vorgehen informiert. Die erste Ermittlung und Beurteilung ist kostenlos.

Erforderliche Dokumente

Lärmklage - Meldeformular für störenden Lärm

Kosten

Bearbeitungszeit

1 Monat

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Amt für Raumplanung

Kreuzbodenweg 2
4410 Liestal


T +41 61 552 59 33
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Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr