Lärmschutz
Lärmstörung melden
Beschreibung
Die Lärmschutzfachstelle ist Vollzugsbehörde der Lärmschutz-Verordnung. Lärmstörungen können der Lärmschutzfachstelle mit dem Meldeformular für störenden Lärm gemeldet werden. Nach Eingang der Lärmklage wird der Sachverhalt geprüft und die Lärmklagenden werden über das weitere Vorgehen informiert. Die erste Ermittlung und Beurteilung ist kostenlos.
Erforderliche Dokumente
Lärmklage - Meldeformular für störenden Lärm
Kosten
- Keine Gebühren für das Einsenden der Lärmstörungsmeldung
- SGS 781.11 - Verordnung über die Gebühren für Vollzugsaufgaben im Bereich Lärmschutz
Bearbeitungszeit
1 Monat
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr