Fischereiwesen

Fischereiliche Sonderfänge: Bewilligung beantragen


Beschreibung

Die kantonale Fischereiverwaltung kann zum Zwecke der künstlichen Fischzucht und für Hegemassnahmen zu wissenschaftlichen Zwecken oder wenn es in anderer Weise der Erhaltung eines wertvollen und artenreichen Fischbestandes dient Bewilligungen für Sonderfänge erteilen.

Erforderliche Dokumente

Gesuch, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet

Kosten

keine Angaben

Bearbeitungszeit

keine Angaben

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Amt für Wald beider Basel
Jagd und Fischerei

Ebenrainweg 25
4450 Sissach




T +41 61 552 56 59
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Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr