Arbeitslosenentschädigung

Zwischenverdienst bescheinigen


Beschreibung

Wer Arbeitslosenentschädigung bezieht und gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachgeht, hat monatlich eine Bescheinigung über diesen Zwischenverdienst einzureichen. Die Arbeitslosenkasse benötigt die vom Arbeitgeber ausgefüllte Bescheinigung über Zwischenverdienst.

Kosten

keine

Bearbeitungszeit

Bitte beachten Sie die geltenden Fristen zur Einreichung. Ihre Meldung wird nach Eingang umgehend bearbeitet.

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Infos

Kontakt

Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
Öffentliche Arbeitslosenkasse

Bahnhofstrasse 32
4133 Pratteln




T +41 61 552 78 78
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Montag bis Freitag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr