Fischereiwesen

Ausübung der Nachtfischerei: Bewilligung beantragen


Beschreibung

Jegliche Nachtfischerei ist verboten.
Die kantonale Fischereiverwaltung kann Ausnahmen bewilligen.

Erforderliche Dokumente

Gesuch, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Kosten

keine Angaben

Bearbeitungszeit

keine Angaben

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

Amt für Wald beider Basel
Jagd und Fischerei

Ebenrainweg 25
4450 Sissach




T +41 61 552 56 59
Webseite

Auskunftszeiten

Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr