Fischereiwesen
Ausübung der Nachtfischerei: Bewilligung beantragen
Beschreibung
Jegliche Nachtfischerei ist verboten.
Die kantonale Fischereiverwaltung kann Ausnahmen bewilligen.
Erforderliche Dokumente
Gesuch, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Kosten
keine Angaben
Bearbeitungszeit
keine Angaben
Gesetzliche Grundlagen
Kontakt
Amt für Wald beider Basel
Jagd und Fischerei
jagdundfischerei@bl.ch
T +41 61 552 56 59
Webseite
Jagd und Fischerei
Ebenrainweg 25
4450 Sissach
jagdundfischerei@bl.ch
T +41 61 552 56 59
Webseite
Auskunftszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr / 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr